Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten deutschen Sinti und Roma
Am 5. Dezember 2018 ist endlich die Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten deutschen Sinti und Roma in Kraft getreten.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für die Verlängerung für Holocaust-Überlebende übernommen werden, wenn die Angehörigen einen Antrag stellen. Sollten in einem Grab weitere Familienangehörige bestattet sein, werden die Kosten für die Überlebenden anteilig übernommen.
Informationen zum Verfahren finden Sie auf der entsprechenden Seite des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.
Der Landesverein der Sinti in Hamburg ist vom Zentralrat beauftragt, die Angehörigen der in Hamburg bestatteten Überlebenden bei der Antragstellung zu unterstützen und die erforderliche „Glaubhaftmachung“ der Verfolgung zu erstellen.
Wenn die Grabnutzung für Ihre Verstorbenen verlängert werden muss, rufen Sie uns an.