Kennst Du noch Hans Globke?

Die Geschichte der Bundesrepublik liest sich schon sehr seltsam. Viele, die sich über die zahlreichen „latenten Amnestien“ der ehemaligen DDR aufregen, haben wahrscheinlich schon die allzu geraden Lebensläufe der Bundesrepublik vergessen. Eine dieser Biographien, die sich wie ein Krimi liest, war die von Hans Globke – der Chef des Kanzleramts in der Adenauer Ära war vormals Kommentator und Mitverfasser der Nürnberger Gesetze – des Glaubensbekenntnisses aller Rassisten und Schreibtischtäter, das Millionen Menschen das Leben gekostet hat. Eine der verheerenden „Erfindungen“, das eingeprägte „J“ in jüdischen Pässen hat Globke mit konzipiert. Wie man als Fackelträger im „entnazifizierten“ Nachkriegsdeutschland trotzdem Karriere macht, hat Globke eindrucksvoll bewiesen. Zunächst als Ministerialdirigent und später als höchster deutscher Beamter (Kanzleramtsminister), hat er auch nach dem Krieg den Verlauf der deutschen Geschichte nachhaltig
geprägt und damit seine frühere steile Nazikarriere und seinen Einflussbereich konsequent weiter ausgebaut. All die Kritiker konnten ihm, trotz seiner nachgewiesenen Vergangenheit, nichts anhaben. Das Misstrauen, das seine Ernennung zur Folge hatte, lässt sich kaum beziffern. Den damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke hielt es indes nicht davon ab, ihm das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu verleihen. Man kannte sich, man half sich – erst unter dem Zeichen des Hakenkreuzes, später unter dem Bundesadler, kamen die alten Seilschaften zu neuem Glanz. Die alte Geschichte wurde einfach verdrängt, Globke selbst gab im Wilhelmstraßen-Prozess (1947-1949) an: „Ich wußte, daß die Juden massenweise umgebracht wurden.“

Auch das konnte seine Karriere nicht knicken, wohl aber das Vertrauen derer brechen, die auch nach 1933 nicht aufgehört haben, zu denken. Und so stellt sich heute, aktueller denn je, die Frage, in was für einem Staat wir eigentlich leben? „Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium, in der Zeit des Nationalsozialismus Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des
Bundeskanzleramts.“

(de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke)

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